Versicherungsrecht in Berlin-Charlottenburg

Versicherungsrecht in Berlin-Charlottenburg

Wir beraten Sie in ausgewählten Bereichen des Versicherungsrechts:

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
  • Sachversicherungsrecht
  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Recht der privaten Personenversicherung
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Europäisches Pflichtversicherungsrecht, insbesondere Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug

und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, sollte es dazu kommen.

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, bedeutet das eine gewisse Sicherheit, auf die Sie sich verlassen können. Wenn nötig, sollte diese im Ernstfall für Sie vermitteln oder Leistungen bezahlen. Doch die Realität sieht in vielen Fällen anders aus, Leistungen werden oftmals nicht erbracht. Was tun, wenn die Unfallversicherung nach einem Unfall den Schaden oder die Arztrechnung nicht zahlt? Spätestens hier wird der Schritt zum Anwalt nötig. Kontaktieren Sie Götz Rechtsanwälte in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf und lassen Sie sich in unserer Kanzlei bezüglich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bereits vor dem Aufsetzen des Versicherungsvertrags beraten!

 

Fachanwältin Peggy Götz

IHRE ANSPRECHPARTNERIN FÜR VERSICHERUNGSRECHT

Rechtsanwältin Peggy Götz
Rechtsanwältin für Versicherungsrecht
Telefon: 030 3300226600
E-Mail: info@goetz-anwaelte.de

 

Es existieren verschiedenste Versicherungssituationen

Das Versicherungsrecht umfasst sowohl Privatversicherungen als auch Sozialversicherungen.
Das Versicherungsrecht befasst sich somit unter anderem mit:

    • Unfallversicherungen
    • Krankenkassen
    • Rentenversicherungen
    • Haftpflichtversicherungen
    • Rechtsschutzversicherungen

Hier bestehen verschiedene Rechtslagen für Versicherte und Versicherungsunternehmen, private und öffentliche Versicherungen, Individual- und Gruppenversicherungen, optionale und Pflichtversicherungen und Weitere. Dreh- und Angelpunkt dabei ist der gemeinsame Vertrag. Oft wird dieser von Versicherungsnehmern erst gelesen, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist und nur selten ist es dem Laien möglich, die Versicherungsbedingungen wirklich zu verstehen. Ein Anwalt kann Ihnen transparent erklären, auf welche Bedingungen Sie sich eingelassen haben. Wir klären Sie in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf zu Ihren Rechten in der jeweiligen Versicherungssituation auf und helfen Ihnen, diese durchzusetzen!

Lassen Sie sich nicht täuschen!

Zahlt die Versicherung nicht, ist erst einmal zu prüfen, ob nicht doch ein Rechtsanspruch zugrunde liegt. Manches Versicherungsunternehmen baut auch darauf, dass der Versicherte die Absage akzeptiert oder es versäumt, nötige Unterlagen rechtzeitig einzureichen und somit der Anspruch verfällt. Ein Anwalt hilft Ihnen beispielsweise nach einem Unfall, Schadensersatz oder die Bezahlung nötiger Therapien einzufordern, die Ihnen zustehen. Wenn nötig, vertreten unsere Rechtsanwälte Sie dabei auch vor Gericht. Besser wäre es, wenn ein Anwalt für Versicherungsrecht Ihnen bereits bei der Schadensanzeige zur Seite stehen. Gerne beraten wir Sie in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf auch bereits vor Vertragsabschluss, sodass Sie die Versicherungsbedingungen, auf die Sie sich bei Abschluss Ihrer Versicherung einlassen, verstehen.

FAQ


Unter einem Versicherungsverhältnis versteht man einen Vertrag zwischen mindestens zwei Parteien. Dabei wird von einer der Parteien ein zuvor vertraglich vereinbarter Versicherungsschutz gewährt. Ein solches Rechtsgeschäft entsteht in der Regel aufgrund beidseitiger Willenserklärungen durch einen Vertrag. Der Abschluss einer Versicherung kann aber auch gesetzlich angeordnet sein wie im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung. In den meisten Fällen ist das Vertragsverhältnis bindend und unterliegt einer bestimmten Kündigungsfrist.


Bei dem Vertragsabschluss sollte zum einen auf die Richtigkeit aller persönlichen Angaben und zum anderen auf die vertraglich vereinbarten Bedingungen geachtet werden. Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er außerdem der gesetzlichen Form entsprechen. Das bedeutet, dass ein mündlicher Vertrag von beiden Parteien in mündlicher Form geschlossen werden muss. Ein schriftlicher Vertrag ist gleichermaßen von allen Parteien zu unterzeichnen, damit die gesetzlich vorgeschriebene Form gewahrt wird.

Des Weiteren müssen alle Parteien geschäftsfähig sein und die Willenserklärung freiwillig abgeben. Niemand darf zu einem Abschluss gezwungen werden. Ebenso ist es nicht erlaubt, unter Vorgabe falscher Tatsachen ein Vertragsverhältnis einzugehen. Werden die genannten Kriterien nicht beachtet, gilt der Vertrag als nichtig.


Durch eine Haftpflichtversicherung ist der Versicherte im Falle eines Schadens gegenüber Dritten vor finanziellen Einbußen durch Schadensersatzansprüche geschützt. Dabei sind Schäden, die vorsätzlich vorgenommen wurden, generell nicht versichert. Allerdings haftet die Haftpflichtversicherung beispielsweise, wenn das Kleinkind des Versicherungsnehmers den teuren Fernseher der Tante aus Versehen beschädigt.

Für den Straßenverkehr oder für Haustiere existieren spezielle Versicherungsverträge, welche die jeweiligen Schäden abdecken. Dabei ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung und muss von jedem aktiven Fahrer abgeschlossen werden. Die private Haftpflichtversicherung, ebenso wie die Versicherung von Schäden durch Haustiere sind freiwillige Versicherungen. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert, da aufgrund von Fahrlässigkeit schnell Schäden entstehen können, die eine hohe finanzielle Belastung darstellen.


Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen und gilt bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze als gesetzliche Pflichtversicherung. Diese übernimmt die Kosten für notwendige und anerkannte medizinische Behandlungen, wobei Zusatzleistungen teilweise separat mit dem Versicherten abgerechnet werden. Die Krankenversicherung kümmert sich jedoch nicht nur um Notfälle und Gebrechen, sondern auch um die Vorsorge in Form von Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Auch die Auszahlung von Mutterschaftsgeld an arbeitstätige Schwangere und Mütter wird teilweise durch die Krankenkassen finanziert.


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den privaten Absicherungen und eignet sich für alle Arbeitnehmer und Unternehmer, die auf das eigene Einkommen angewiesen sind oder eine Familie zu versorgen haben. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sein, einer Arbeit nachzugehen, haben Sie einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese stellt allerdings in den meisten Fällen nur einen kleinen Teil des regulären Einkommens dar und reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.

Um sich und Ihre Familie in dem Falle, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, finanziell abzusichern, haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese zahlt Ihnen im Leistungsfall eine monatliche Rente über die vertraglich vereinbarte Summe bis zum Eintritt ins Rentenalter aus. Des Weiteren können unter Umständen einige zusätzliche Leistungen wie Rehabilitationsmaßnahmen oder Umschulungen durch die private Versicherung finanziert werden.


Die Leistungen im Falle einer groben Fahrlässigkeit werden durch die wenigsten Versicherungen vollständig abgedeckt, außer sie sind in der Versicherungspolice zusätzlich vereinbart. Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet beispielsweise oftmals eine entsprechende Klausel zur umfassenden Abdeckung im Falle einer grob fahrlässigen Handlung. Die meisten Versicherungen, unter anderem die private Haftpflichtversicherung, kürzen bei grober Fahrlässigkeit die Leistungen. Das Ausmaß dieser Kürzungen hängt stark von der jeweiligen Versicherung und dem juristischen Vertreter des Versicherten ab. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, sich im Zweifelsfall an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden.


Sollte Ihr Versicherer im Leistungsfall die Zahlung ablehnen, ist es wichtig, keine Zeit zu verlieren und zeitnah einen Widerspruch einzureichen. Dabei ist ein professioneller Rat ebenfalls sehr hilfreich, weswegen wir die Beauftragung eines Juristen mit Expertise im Versicherungsrecht empfehlen. Dieser vertritt Sie bei Bedarf vor Gericht und setzt Ihren rechtmäßigen Anspruch durch.

Auf der sicheren Seite mit dem richtigen Ansprechpartner

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf sowohl im allgemeinen Versicherungsvertragsrecht wie auch bei Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Personenversicherungen. Insbesondere stehen wir Ihnen auch bei Fragen rund um das europäische Versicherungsrecht zur Verfügung. Dabei können wir Gespräche in unserer Kanzlei neben der deutschen Sprache auch auf Englisch führen. Ein Unfall im Ausland, womöglich noch mit Schaden an einem Mietwagen in einem Land, dessen Sprache Sie nicht sprechen: Eine Situation, die Angst macht. Auch in diesem Fall sind unsere Rechtsanwälte in Berlin-Charlottenburg für Sie da!

Ihre Ansprechpartnerin: Peggy Götz

Ihre Versicherung lehnt die Regulierung ab? Eine Zahlung erfolgt trotz vorheriger Bestätigung der Kostenübernahme nicht? Die Versicherung will Sie in einen Gerichtsprozess treiben? Sollten Sie von diesen oder ähnlichen Fragestellungen betroffen sein, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir übernehmen die Durchsetzung sämtlicher rechtlicher Ansprüche, beraten Sie vollständig und bieten gründlich recherchierte Lösungen.