Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg
Wir beraten unsere Mandanten in ausgewählten Bereichen des Verkehrsrechts:
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Recht der Fahrerlaubnis
- Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug
und vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, sollte es dazu kommen.
Die Fortbewegung auf Verkehrswegen unterliegt zahlreichen und teilweise strengen Regulierungen. Bei diesen ist es unmöglich, alle in ihrer Gesamtheit zu überblicken. Häufig kommt es hierbei zu Verstößen, wobei das Strafmaß stark variieren kann. Falls Sie von einem Fahrverbot, Bußgeldbescheid oder ähnlichem bedroht sind, nehmen Sie mit der GÖTZ Rechtsanwälte Kanzlei in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf Kontakt auf.
IHRE ANSPRECHPARTNERIN FÜR VERKEHRSRECHT
Rechtsanwältin Peggy Götz
Rechtsanwältin für Verkehrsrecht
Telefon: 030 3300226600
E-Mail: info@goetz-anwaelte.de
Was wird im Verkehrsrecht geregelt?
Das Verkehrsrecht regelt den Ablauf jeglicher Fortbewegung im Straßen-, Luft- sowie Seeverkehr. Auch der Fußgänger nimmt am Verkehr teil und unterliegt somit dem Verkehrsrecht. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen sind in diesem Recht gebunden, zu den wichtigsten gehören:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BkaTV)
Je nach Verstoß kommen verschiedene Gesetze zum Einsatz, wobei der Bußgeldkatalog häufig als Vorlage für das Strafmaß vom Gericht herangezogen wird. Zu den häufigsten Verstößen im Verkehr gehören Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Vorfahrtmissachtungen. Das Strafmaß kann dabei variieren, zwischen 15 Euro für einen Parkverstoß und vier Punkte plus vier Monate Fahrverbot für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Bei Verstößen wird insoweit unterschieden, ob sie eine Ordnungswidrigkeit, grobe Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Eine Ordnungswidrigkeit besteht gerade dann, wenn keine böswillige Absicht hinter einem Fehlverhalten steckt und das Verhalten keine Schäden nach sich gezogen hat. Hinter einer Straftat steckt dagegen zumindest eine Fahrlässigkeit, die die Gesundheit anderer gefährdet, wie das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Wann ergibt es Sinn, einen Anwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf einzuschalten?
Ein Anwalt ist immer eine große Hilfe, wenn das Verkehrsrecht zur Geltung kommt. Sollten Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, ist der übliche Verlauf wie folgt: Der Verursacher übergibt Ihnen seine Kontaktdaten und die Daten seiner Versicherung, bei der Sie die Reparatur für den Schaden am Fahrzeug in Zahlung geben können. Nun ist es jedoch häufig so, dass sich die Versicherungen weigern, die Schäden aus einem Verkehrsunfall zu übernehmen. Dies ändert sich zumeist sehr schnell, sobald ein Schreiben seitens des Rechtsanwalts eintrifft.
Zudem kann ein Rechtsanwalt immer dann helfen, wenn schwere Strafen drohen. Verlieren Sie Ihren Führerschein, kann das grobe Folgen haben. Deshalb sollten Sie zumindest prüfen lassen, ob eine solche Strafe abgewendet werden kann. Häufig sind Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr ungenau. Darüber hinaus können sich im Bußgeldverfahren Fehler einschleichen.
Ein weiterer Aspekt ist die Akteneinsicht, die ohne Rechtsanwalt nicht möglich ist. Dank ihr können Sie und Ihr Anwalt sich ein Bild über den genauen Ermittlungsstand verschaffen, zum Beispiel in Bezug auf Zeugenaussagen.
Nehmen Sie in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf mit uns Kontakt auf
Unsere Kanzlei verfügt über gleich mehrere Fachanwälte im Bereich des Verkehrsrechts. Sie profitieren von unserer Spezialisierung, da wir Ihren individuellen Fall genau einschätzen können und Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Falls Sie zum Beispiel nicht sicher sein sollten, ob ein Bußgeldbescheid oder Fahrverbot zulässig ist, beraten wir Sie gerne in unserer Kanzlei Berlin-Charlottenburg und verschaffen Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten.
Rechtsgebiete im Verkehrsrecht
Verkehrszivilrecht
Im Mittelpunkt steht die Schadensregulierung. Hier neigen Versicherungen leider dazu, ihren Haftungsanteil gering zu halten, was nicht selten zu Verzögerungen führt. Zunehmend versuchen die Versicherer, den Geschädigten sehr schnell zu kontaktieren, um ihm die Schadenregulierung abzunehmen. Jeder Geschädigte hat jedoch das Recht, einen freien Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Wir empfehlen, Ihre Ansprüche durch uns prüfen zu lassen. Bei der Suche eines unabhängigen freien Sachverständigen sind wir gern behilflich. Die entstehenden Kosten sind als Schadensermittlungskosten bzw. Rechtsverfolgungskosten als Schaden von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Wurden Sie bei einem Unfall verletzt, übernehmen wir für Sie die Verhandlungen über das Schmerzensgeld mit der Versicherung und setzen weitere Schadensposition, wie beispielsweise den Haushaltsführungsschaden für Sie durch.
Da sich Verkehrsunfälle allerorts ereignen können, vertreten wir Sie bundesweit.
Verkehrsstrafrecht
Da einem Fahrzeugführer im Verkehrsrecht auch strafrechtliche Sanktionen drohen können, sind wir als Anwälte mit Delikten aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts betraut. Gegen den Verursacher eines Verkehrsunfalls kann u.U. ein Strafverfahren eingeleitet werden, so etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn eine Person verletzt wurde. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gibt auch bei „Parkremplern“, die in einer Großstadt wie Berlin häufig vorkommen, regelmäßig Anlass zu Ermittlungen gegen den Flüchtigen. Aber auch Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind Gegenstand unserer Arbeit.
In der Regel zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung die für die Verteidigung anfallenden Kosten. Die erforderliche Deckungszusage holen wir gerne für Sie ein.
Ordnungswidrigkeiten
Wenn Sie ein Verwarnungsgeld, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne kompetent zur Seite. Wir nehmen zunächst Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden und gewinnen so Erkenntnisse, die dem Laien verborgen bleiben. Nach erfolgter Akteneinsicht erörtern wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten.
In den meisten Fällen trägt die Rechtschutzversicherung auch in diesen Verfahren die Kosten. Insbesondere wenn dies der Fall ist, ist eine anwaltliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung lohnenswert.
Recht der Fahrerlaubnis
Unsere Tätigkeit im Recht der Fahrerlaubnis bezieht sich nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So beraten wir Sie nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerschein-Entzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis wieder erteilt zu bekommen und wie Sie die besten Chancen haben, die MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung – erfolgreich zu absolvieren.
FAQ
Zu unterscheiden ist zunächst, ob Sie Unfallverursacher oder Unfallopfer sind. Im ersten Fall empfehlen wir Ihnen unbedingt das Hinzuziehen eines Anwalts. Denn der Unfall führt je nach Schadenshöhe zu höheren Beiträgen bei Ihrer KFZ-Versicherung. Wir können dann für Sie klären, ob den Unfallgegner nicht eine Teilschuld trifft, was die Schadenshöhe begrenzen kann. Auch als Unfallopfer lohnt sich oft von Anfang an der Kontakt zu einem Anwalt. Die Ihnen gegenüber zur Schadensregulierung verpflichtete Versicherung befriedigt möglicherweise einzelne Ansprüche gar nicht oder in zu geringer Höhe.
Bei einem Unfall können sowohl aufseiten des Unfallverursachers als auch aufseiten des Unfallopfers Anwaltskosten entstehen. Die Kosten des Unfallopfers hat der Unfallverursacher zu tragen. In Deutschland besteht allerdings die Pflicht einer KFZ-Haftpflichtversicherung für alle Autohalter. Diese deckt die Anwaltskosten des Unfallopfers für den Unfallverursacher ab. Die eigenen Anwaltskosten muss der Unfallverursacher selbst tragen. Allerdings können wir gerne prüfen, ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten abdeckt, wenn Sie eine solche besitzen.
Sowohl die gegnerische Unfallversicherung als auch die Werkstatt haben einen Nachteil: Sie verfolgen in erster Linie eigene Interessen, die nicht unbedingt mit Ihren übereinstimmen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Abwicklung durch einen Rechtsbeistand begleiten zu lassen. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, ist dieser verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln. Zusammen mit der Fachkompetenz haben Sie so die größten Chancen, Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bezeichnet. Sie wird bei einer Reihe von schwerwiegenden Verstößen angeordnet und dient der Überprüfung, ob bei Ihnen die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs vorhanden ist. Außerdem wird das Vorliegen bestimmter Persönlichkeitsmerkmale wie etwa Ihre Zuverlässigkeit überprüft. Typische Gründe für eine MPU sind ein mehrfacher oder exzessiver Konsum (ab 1,6 Promille) von Alkohol im Straßenverkehr, der Gebrauch von Betäubungsmitteln oder mehr als 7 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Sie können die MPU grundsätzlich beliebig oft wiederholen. Dennoch sollten Sie anstreben, die MPU mit möglichst wenig Anläufen zu schaffen, da diese mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Ein Fahrverbot bedeutet, dass Sie während der Dauer des Fahrverbots keinerlei Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen. Es gibt zahlreiche Verstöße, die nach dem Bußgeldkatalog oder anderen Gesetzen zum Entzug der Fahrerlaubnis von einem Monat oder mehr führen können. Zu den bekanntesten zählen:
- Die Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts von 31 km/h oder mehr
- Die Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts von 41 km/h oder mehr
- Ein wiederholtes zu schnelles Fahren innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr
- Alkoholkonsum am Steuer ab 0,5 Promille
- Drogenkonsum am Steuer
Auch Delikte außerhalb des Straßenverkehrs können zu Fahrverboten führen. Im Einzelfall beraten wir Sie dazu auf Wunsch umfassend.
Nein, das Halten Ihres Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten. Auch die Start-Stop-Automatik an der Ampel gilt im juristischen Sinne nicht als Unterbrechung der Fahrt. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Sie an der Ampel mit aktivierter Start-Stop-Automatik das Mobiltelefon kurz benutzen dürfen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Denn kommt es zu einem Rechtsstreit, geht es im Straßenverkehr schnell um hohe Summen. Um sich dagegen zu wehren, bedarf es oft einer kompetenten anwaltlichen Beratung, die aber teuer sein kann. Es gibt daher eine Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen, die Sie für einen geringen Beitrag abschließen können. Welche Kosten die Versicherung im Einzelfall trägt, unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Typischerweise abgedeckt sind aber folgende Kosten:
- Anwalts- und Verfahrensgebühren im Gerichtsprozes
- Außergerichtliche Anwaltskosten
- Gutachterkosten
Wichtig zu wissen: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt keine Bußgelder oder Geldstrafen, sondern ausschließlich die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Sie müssen als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren keinerlei Aussage machen. Es ist daher ratsam, sich nicht zur Sache zu äußern und einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Durch eine Aussage ohne Rechtsbeistand tun Sie sich in einem Ermittlungsverfahren in aller Regel keinen Gefallen. Einmal gemachte Aussagen stehen dann in der Akte und lassen sich nur sehr mühsam wieder revidieren.