Ein Urteil im Saarland könnte bundesweit Folgen haben

Passieren kann es jedem, der im Auto unterwegs ist. Ein heller Blitz, ein kurzer Blick auf den Tacho – so schnell war ich doch gar nicht? Der saarländische Verfassungsgerichtshof zweifelt nun die Praxis von Geschwindigkeitsmessungen auf Deutschlands Straßen an. Den Richtern geht es im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vor allem darum, wie sich Betroffene zur Wehr setzen könnten, nachdem sie geblitzt wurden. Der Hintergrund: Die Blitzer der Firma Jenoptik speichern die Messdaten nicht ab. Die einmalig gemessene Geschwindigkeit ist somit im Nachhinein nicht mehr abrufbar und damit für den Geblitzten auch nicht einsehbar. Bisher entsprach es dem Stand der Rechtsprechung, dass das Fehlen der Daten zu Lasten des Beschuldigten geht.